Wie wird ein Schwangerschaftsabbruch durchgeführt?
Ein Schwangerschaftsabbruch ist ein sehr sensibles Thema, über das selten gesprochen wird. Wie wird ein Schwangerschaftsabbruch durchgeführt?

Erkundigen Sie sich über alles rund um den Schwangerschaftsabbruch, da es nach einer Abtreibung keinen Weg zurück mehr gibt. (PhotoXpress)
In Deutschland ist der Schwangerschaftsabbruch gesetzlich geregelt und wird als künstliche Beendigung einer ungewollten oder die Gesundheit der Frau gefährdenden Schwangerschaft verstanden, noch vor dem Zeitpunkt der Entwicklung des Embryos oder vor dem Zeitpunkt, ab dem der Fötus lebensfähig wäre. Der Schwangerschaftsabbruch ist also ein geltendes Mittel, um das Ende einer Schwangerschaft herbeizuführen. Der Staat wacht über der Freiheit der Frau, sich aus freiem Willen darüber zu entscheiden, ob sie ein Kind austragen will oder nicht. Dieses ist gesetzlich verankert. Was bedeutet ein Schwangerschaftsabbruch jedoch im wahren Leben?
Arten des Schwangerschaftsabbruchs
Der Schwangerschaftsabbruch kann auf viele verschiedene Arten und Weisen durchgeführt werden. Nach welcher Methode dann letztendlich vorgegangen wird, hängt meistens davon ab, wie weit eine Schwangerschaft fortgeschritten ist.
Sogenannte „Abtreibungspillen“ wirken zwischen der fünften und der siebten Schwangerschaftswoche. Die Blutung danach kann von einigen Tagen bis hin zu einem Monat andauern. Die menstruelle Extraktion wird noch vor einem positiven Schwangerschaftstest durchgeführt. Die Absaugung (chirurgische Vakuumaspiration), die Ausdehnung und Ausschabung (Kürettage), Schwangerschaftsabbruch durch Teilgeburt-Abtreibung, die Hysterotomie oder der frühe Kaiserschnitt und eine Hysterektomie sind alles künstliche Methoden des Schwangerschaftsabbruchs.
Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten drei Schwangerschaftsmonate
Auf Verlangen der Schwangeren kann ein Schwangerschaftsabbruch bis zur 10. Schwangerschaftswoche ohne das Einverständnis einer Ärztekommission durchgeführt werden. Die Betroffenen erhalten von ihrem Gynäkologen einen Überweisungsschein, mit dem sie sich in die Klinik aufmachen, wo sie unter anderem ein Beratungsgespräch mit einer Sozialarbeiterin erwartet. Im Falle, dass eine Schwangere auf einem Schwangerschaftsabbruch nach der 10. Schwangerschaftswoche besteht, ist zur Durchführung des Vorgangs eine spezielle Bewilligung einer Ärztekommission in erster Instanz vonnöten. Sollte der Antrag der Betroffenen nicht bewilligt werden, ist die Bewilligung einer Ärztekommission der zweiten Instanz zum künstlichen Schwangerschaftsabbruch vonnöten. Die Einwilligung des Mannes, der das Kind gezeugt hat, ist nicht vonnöten.
Die meisten Schwangerschaftsabbrüche, dabei handelt es sich um etwa 90 % der Fälle, werden innerhalb der ersten drei Schwangerschaftsmonate vorgenommen, das heißt vor der Vollendung der 12. Schwangerschaftswoche. Aus medizinischer Sicht gilt ein Schwangerschaftsabbruch als ein einfacher, nicht zeitaufwendiger Eingriff, der im Nachhinein auch keinen Krankenhausaufenthalt verlangt. Wenn keine Komplikationen auftreten, kann die Patientin noch am gleichen Tag das Krankenhaus verlassen. Innerhalb der ersten drei Schwangerschaftsmonate kommt es oft zu ungewollten, spontanen Schwangerschaftsabbrüchen. Etwa 80 % aller sogenannten spontanen Fehlgeburten kommen innerhalb der ersten drei Schwangerschaftsmonate vor. In Deutschland handelt es sich um eine spontane Fehlgeburt (Spontanabort), wenn die Schwangerschaft vor Beginn der 24. Schwangerschaftswoche endet, oder im Falle, dass die ausgestoßene abgestorbene Frucht weniger als 500 Gramm wog. Die häufigsten Ursachen für spontane Fehlgeburten sind chromosomale Fehlbildungen beim Fötus, angeborene und erworbene Anomalien an der Gebärmutter, Infektionen (Salmonellen, Mycoplasmen, Chlamydia, ...) und endokrinologische sowie auch immunologische Störungen.
Ein Schwangerschaftsabbruch innerhalb des zweiten Schwangerschaftstrimesters
Nach dem Ablauf der 10. Schwangerschaftswoche wird ein Antrag auf Schwangerschaftsabbruch von einer Ärztekommission in erster Instanz geprüft. Wenn die Kommission feststellen sollte, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für einen künstlichen Schwangerschaftsabbruch nicht anfallen, hat die Kommission den Antrag auf künstlichen Schwangerschaftsabbruch abzuweisen. Die Schwangere hat das Recht, innerhalb von 7 Tagen nach Bekanntwerden der Entscheidung der Ärztekommission aus erster Instanz bei einer Ärztekommission in zweiter Instanz in Berufung zu gehen. Die Ärztekommission wird einem künstlichen Schwangerschaftsabbruch in solchen Fällen zustimmen, wenn von der Abtreibung eine geringe Gefahr für das Leben und für die Gesundheit der Schwangeren sowie auch für die Möglichkeit zukünftiger erfolgreicher Schwangerschaften ausgeht, im Falle jener die Schwangere oder das Kind wiederum von Komplikationen betroffen werden könnten.
Das zweite Schwangerschaftstrimester ist der Zeitraum ab der 13. bis zur 24. Schwangerschaftswoche. Ein Schwangerschaftsabbruch innerhalb dieses Zeitrums ist mit mehr Vorbereitungen verbunden und auch der Genesungsprozess dauert um einiges länger. Nach einem Schwangerschaftsabbruch innerhalb des zweiten Schwangerschaftstrimesters wäre es ratsam, eine erneute Schwangerschaft erst mindestens drei Monaten später zu planen.
Was passiert mit dem Körper nach dem Schwangerschaftsabbruch?
Ein Schwangerschaftsabbruch beansprucht den Körper enorm. Es handelt sich um einen Eingriff, auf den viele unerwartete Veränderungen folgen, und da es dabei auch noch um einen sogenannten erfahrungsbedingten Eingriff geht, bedeutet dieses, dass der Arzt dabei nach Gefühl verfährt. So etwas kann bedeuten, dass ein Schwangerschaftsabbruch nicht sorgfältig und ordnungsgemäß durchgeführt wird, oder es kommt sogar zur Punktierung der Gebärmutterwand, was zu schweren Komplikationen und Folgen führen kann, wie zum Beispiel Unfruchtbarkeit oder im schlimmsten Fall sogar zu Verletzungen, aufgrund jener die Gebärmutter entfernt werden muss. Die Schwangerschaftssymptome klingen innerhalb von 24 Stunden nach dem Schwangerschaftsabbruch ab. Menstruationsähnliche Blutungen versiegen innerhalb von etwa 14 Tagen. Es kann auch passieren, dass im Blut ein bräunlicher Ausfluss zum Vorschein kommt. Krämpfe sind einige Tage nach dem Eingriff nichts Ungewöhnliches, da das Muskelgewebe der Gebärmutter wieder auf seine normale Größe zurückschrumpft. Bei Frauen, bei denen ein Schwangerschaftsabbruch nach der 9. Schwangerschaftswoche vorgenommen wurde, könnte es vorkommen, dass der Körper anfangen wird, Milch oder eine milchähnliche Substanz auszuscheiden. Die Milch oder die milchähnliche Substanz sollten innerhalb von 1 bis 4 Wochen versiegen. Es wird dazu geraten, dass man in dieser Zeit einen Büstenhalter 24 Stunden lang am Stück trage, damit dadurch das übermäßige Reizen der Brüste und der Brustwarzen vermieden werden könne.
Eine mögliche Folge des Schwangerschaftsabbruchs sind auch angeschwollene Schamlippen. Dieses kann von hormonellem Ungleichgewicht oder von einer Entzündung hervorgerufen werden, die als Folge des Schwangerschaftsabbruchs auftreten kann. Es ist auf jeden Fall zu raten, im Falle von Beschwerden umgehend einen Arzt aufzusuchen. Langwierige körperliche Folgen treten nach einem Schwangerschaftsabbruch äußerst selten auf.























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