Wegen Dauererektion vor Gefängnis bewahrt

8.01.2011 | Antonio B

Kann eine Dauererektion ein Grund sein, nicht ins Gefängnis gehen zu brauchen? Einen Einbrecher hat seine Dauererektion vor dem Gefängnis bewahrt!

 

 

Dauererektion

Ein verurteilter Einbrecher wurde vom Gefängnis befreit, weil er an einer Dauererektion leidet. (PhotoXpress)

 

Mehr zum Thema Dauererektion finden Sie in unserer Enzyklopädie der Sexualität!

 

Dauererektion am Morgen

Der 32-jährige Maurice Baumann wurde wegen Einbruchs auf ein Jahr Gefängnis verurteilt. Noch bevor er ins Gefängnis hätte gehen sollen, suchte er seinen Arzt auf, der bei ihm eine Diagnose stellte, die ihn vor dem Gefängnis bewahrte. Maurice leidet nämlich an einer Dauererektion, die er eines Morgens bei sich feststellte. Zuerst dachte er, dabei handelt es sich um eine ganz normale Morgenerektion, die jeder Mann fast alltäglich erlebt. Als jedoch mit der Zeit, die Erektion nicht abflachen wollte, machte er sich dann schon Sorgen. Die Ärzte haben über mehrere Tage versucht, die Dauererektion zu behandeln, jedoch vergebens. Die Dauererektion wollte nicht einmal ein wenig abflachen, weswegen Maurice schließlich nicht ins Gefängnis zu gehen brauchte. Die Hüter des Gesetzes waren zuerst natürlich davon überzeugt, dass er blufft, aber dann haben sie sich mit den eigenen Augen davon überzeugen, dass die Dauererektion echt ist. Dieser Zustand hätte für Maurice in einem Männergefängnis natürlich sehr unangenehm sein können.

Mit Nadeln gegen die Dauererektion

Das Ärzteteam bediente sich beim Versuch, die Dauererektion abzuschwächen, einer besonderen Akupunkturtechnik, in Zuge jener sie dem Unglücksraben ganze zwei Stunden Nadeln in den Penis stach. Die Dauererektion nahm dadurch zwar etwas ab, aber nach wenigen Minuten wurde sie noch stärker und schmerzhafter. Die Ärzte mussten einsehen, dass der Gesundheitszustand des Verurteilten durch die Dauererektion es unmöglich macht, ihn ins Gefängnis zu stecken. Obwohl die Ärzte schließlich die Dauererektion um die Hälfte haben abschwächen können, musste der Richter sein Urteil revidieren, sodass Baumann auf freiem Fuß bleibt, bis sich seine Dauererektion gänzlich „gelegt“ hat. Der Staatsanwalt ist natürlicherweise alles andere als zufrieden, da er der Meinung ist, dass lediglich wirkliche medizinische Notfälle einen Menschen vor dem Gefängnis bewahren können, zu jenen eine Dauererektion nicht zu zählen sei.

 

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