Wegen ungeschützten Sex vor Gericht!

25.03.2010 | T. P.

Wenn Sie ungeschützten Sex haben, können Sie dafür auch für 10 bis 30 Jahre ins Gefängnis gehen.

 

 

Gefährden Sie wegen ungeschützten Sex nicht auch noch das Leben Ihres Partners! (jlp)

Gefährden Sie wegen ungeschützten Sex nicht auch noch das Leben Ihres Partners! (jlp)

 

Ungeschützter Sex kann Sie in Amerika Ihre Freiheit kosten

Es ist allgemein bekannt, dass man in Amerika alles und jeden verklagen kann, dass das Kleingedruckte länger als ein Roman ist und dass am Gericht auch den außergewöhnlichsten und unmöglichsten Fällen ein Haufen Geld zugesprochen wird. In letzter Zeit häufen sich unterschiedliche Klagen, bei denen ein Partner den anderen verklagt, weil dieser mit einer Geschlechtskrankheit angesteckt wurde. Die Fälle können sehr amüsant, aber auch sehr tragisch sein, da eine Ansteckung mit dem HIV-Virus in Wirklichkeit das Todesurteil bedeutet. Bridget B. lernte John auf einer Geschäftskonvention kennen. Es war Liebe auf den ersten Blick, und als die Beziehung ernster wurde, fragte John, ob sie ungeschützten Sex haben könnten. Bald darauf heirateten sie, es folgten die Flitterwochen, wo sich jedoch beide schlecht fühlten. Nachdem sie wieder zu Hause waren, suchte Bridget ihren Arzt auf, der bei ihr HIV diagnostizierte. Dasselbe Schicksal traf auch ihren Mann. Zuerst gab sie sich allein die Schuld, später fand sie jedoch einige E-Mails, die ihr die andere Wahrheit eröffneten. Ihr Mann hatte während ihrer Beziehung ungeschützten Sex mit anderen Männern. John beschuldigte sie, sie wies die Schuld mit kräftigen Argumenten auf ihn. Damit John schuldfähig wäre, hätte er Bridget absichtlich anstecken müssen. Weil eine solche Tat sehr schwer zu beweisen ist, legte Bridget eine Zivilklage mit einer sehr interessanten Argumentation ein, mit der sie das Gericht überzeugte. Er stand anhand der Tatsache unter Anklage, dass er hätte wissen müssen, dass er sie anstecken kann, weil die Anwälte von Bridget nicht beweisen konnten, dass er tatsächlich von seiner Ansteckung wusste. Aber er hätte es wissen müssen, welche Folgen ungeschützter Sex haben kann, weswegen sie die Anklage gewann.

 

Ausreden sind fehl am Platz. Übernehmen Sie die Verantwortung. (jlp)

Ausreden sind fehl am Platz. Übernehmen Sie die Verantwortung. (jlp)

 

Was sagt das Straf- und Zivilrecht über solche Fälle von ungeschützten Sex?

Gehen wir von folgendem Beispiel aus. Der Mann weiß, dass er AIDS hat, und steckt seine Partnerin durch ungeschützten Sex absichtlich an. Weil solche Fälle sehr selten vorkommen, kann man nur hypothetisch davon ausgehen, dass eine solche Person strafrechtlich seitens des Staates verfolgt werden sollte. Er kann des Mordes beschuldigt werden, wofür eine Freiheitsstrafe zwischen 10 und 30 Jahren verhängt werden kann. Wenn die Staatsanwaltschaft mit der Mordanklage keinen Erfolg hätte, könnte sie es mit der Anklage wegen schwerer Körperverletzung versuchen, für die bis zu 10 Jahre Gefängnis ausstehen. Es gibt mehrere Anklagemöglichkeiten, die alle jedoch nur schwer bewiesen werden können, deswegen kommen solche Anklagen bei uns in Europa selten vor.

Das zweite Beispiel ist wie folgt. Der Mann steckt sich unbewusst mit AIDS an und folglich auch seine Frau. Diese entscheidet sich für eine Zivil- bzw. Schadensersatzklage. Sie muss dem Mann beweisen, dass er hätte wissen können, dass er infiziert ist, wenn er ungeschützten Sex praktizierte, er aber trotzdem ihr Leben in Gefahr brachte. Auch dieser Sachverhalt kann nur schwer unter Beweis gestellt werden, jedoch nicht so schwer wie beim Strafrecht. Es geht eigentlich nur darum, wie belastend die Beweise sind. Es ist nämlich ein großer Unterschied, ob der Angeklagte mit HIV bei einer Bluttransfusion oder durch ungeschützten Sex mit unbekannten Dritten angesteckt wurde. Es ist wichtig zu beweisen, dass der Partner die Möglichkeit eines Verdachts hatte, dass er sich mit HIV angesteckt hat, bzw. dass jeder klar denkende Mensch in der Situation daran gedacht hätte, dass die Möglichkeit einer HIV-Infektion besteht.

 

Wegen ungeschützten Sex können Sie im Gefängnis landen. (jlp)

Wegen ungeschützten Sex können Sie im Gefängnis landen. (jlp)

 

Ungeschützter Sex betrifft immer zwei!

Wenn man durch das eigene sexuelle Verhalten beim Partner eine Erkältung verschuldet, kann von einer Klage nicht einmal die Rede sein. Geschlechtskrankheiten haben jedoch den Nachteil, dass kaum eine keine größeren Folgen nach sich zieht. Neben dem Fremdgehen, das schon an sich sehr problematisch ist, setzt man durch ungeschützten Sex auch das Leben anderer aufs Spiel, wenn man sich schon um das eigene keine großen Gedanken macht. Aus diesen Gründen raten wir Ihnen, immer mit dem Kopf an richtiger Stelle Sex zu haben. Haben Sie demnach nie ungeschützten Sex mit einem Unbekannten. Wenn Sie doch einmal diese Regel brechen sollten, dann sollten Sie klug genug sein und sich auf die häufigsten Geschlechtskrankheiten testen lassen, bevor Sie Sex mit dem Menschen haben, mit dem Sie Ihr Leben teilen. Sie können durch Ihre Tat einen Menschen, den Sie lieben (wie auch immer), nicht nur töten, Sie werden dafür auch strafrechtlich verfolgt. Wenn man beim Sex unvorsichtig ist, kann man einen Mitmenschen umbringen und dafür ein paar Jahre im Gefängnis verbringen. Deswegen also, ein Kondom überstreifen und immer auf den Verstand hören.

 



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